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Nachteilsausgleich

Damit es für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung, mit Kind oder Pflegeaufgaben sowie für Schwangere, die sich im Mutterschutz befinden und stillende Studierende gerechter zugeht, sollen per Nachteilsausgleich die Studien- bzw. Prüfungsbedingungen angeglichen werden.
Weitere Informationen  zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich reichen Sie bitte unter pruefungsamt-math@uni-koeln.de ein.