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Prüfungsabmeldung

Abmeldungen von Prüfungen im Fach Mathematik und im Nebenfach Informatik können in der Regel bis eine Woche vor Klausurtermin über KLIPS vorgenommen werden.

Abmeldungen in den Nebenfächern Wirtschaftswissenschaften und VWL können ebenfalls über KLIPS vorgenommen werden. Bitte beachten Sie aber, dass hier typischerweise andere Abmeldefristen gelten, d.h. dass Abmeldungen in der Regel bereits einige Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen müssen. Informationen zu den An- bzw. Abmeldefristen der einzelnen Prüfungen sind in KLIPS hinterlegt.

Generell gilt, dass die vorgegebenen Abmeldefristen unbedingt einzuhalten sind!

Prüfungsunfähigkeit

Bei einer Prüfungsunfähigkeit ist ein Rücktritt von der Prüfung auch nach Ablauf der Abmeldefrist möglich, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Für Prüfungen im Fach Mathematik können Sie das untenstehende Formular verwenden. Lassen Sie es von Ihrem Arzt ausfüllen und senden es zeitnah an pruefungsamt-mathSpamProtectionuni-koeln.de. Nennen Sie hierbei unbedingt die Prüfung, von der Sie zurücktreten möchten. Ein formloses von Ihrem behandelnden Arzt ausgestelltes Attest muss zwingend alle Angaben des untenstehenden Formulars enthalten. Die Information über einen genehmigten nachträglichen Rücktritt finden Sie in KLIPS 2.0 in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nachdem in KLIPS 2.0 durch die Prüfenden bzw. den Lehrstuhl erfasst wurde, dass Sie zu einer Prüfung nicht erschienen sind. Bitte beachten Sie vor eventuellen Nachfragen, dass zwischen der Erfassung des Nicht-Erscheinens und der Änderung durch das Prüfungsamt Ihnen eine "5,0 -Nicht erschienen" angezeigt wird. Weitere Informationen zur Prüfungsunfähigkeit finden Sie hier.