Schülerinnen und Schüler an der Universität (Frühstudium)
Projekt zur Hochbegabtenförderung an der Universität zu Köln
Die Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln und die Universität zu Köln bieten Schulen seit dem Wintersemester 2000/2001 die Möglichkeit, entsprechend begabte Schülerinnen und Schüler der Stufen 10 bis 13 (mit Ausnahme der Philosophischen Fakultät in besonderen Fällen auch der Klassen 8-9) an Vorlesungen und Übungen in ausgewählten Fächern der folgenden Fakultäten
Die Teilnehmenden erhalten dabei einen umfassenden Einblick in den Universitätsalltag und ihr Studienfach. Das Ziel des Projekts besteht darin, die Schülerstudierenden im Rahmen dieses Frühstudiums individuell zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler können im Frühstudium erste Erfahrungen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens sammeln und sich ihren Interessen entsprechend mit den Gegenständen, Themen, Theorien und Methoden der gewählten Fächer auf universitärem Niveau auseinandersetzen und Prüfungen ablegen. Das Frühstudium dient somit der Förderung, Bildung und Orientierung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern und erleichtert die Wahl eines Studienfachs nach dem Abitur. Leistungen, die im Frühstudium erbracht worden sind, werden in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt.
Das Projekt hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass es auch an vielen anderen Hochschulen eingeführt worden ist. Wir hoffen, dass auch weiterhin viele interessierte Schülerinnen und Schüler dieses Angebot wahrnehmen. Nahezu unabdingbar für eine Teilnahme ist eine positive Einstellung von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern der jeweiligen Schule zu unserem Projekt.
Weitere Informationen finden Sie auf den oben verlinkten Seiten der Fakultäten oder in der folgenden Broschüre.
Was gibt es für Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld?
Die wesentlichen Informationen zum Frühstudium an der Universität zu Köln sowie die jeweiligen AnsprechpartnerInnen der am Projekt teilnehmenden Fakultäten finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Bei Fragen zum Frühstudium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder grundlegenden Fragen zum Projekt „Schülerinnen und Schüler an der Universität“ können Sie gerne mit Herrn Dr. Stephan Wiesendorf einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch vereinbaren.
An wen kann ich mich wenden, wenn die Schule meine Teilnahme nicht wünscht oder andere schulische Probleme im Zusammenhang mit der Projektteilnahme auftreten?
Wenden Sie sich an Herrn Dr. Stephan Wiesendorf oder direkt an Frau Vera Bönsch (Fachliche Beraterin Begabtenförderung der Bezirksregierung Köln: Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10, 50672 Köln, Tel.: 0221 3558210, E-Mail: vera.boensch (at) gmx.de).
Können anfallende Fahrtkosten erstattet werden?
Die Erstattung der Fahrtkosten ist in begründeten Einzelfällen mithilfe unserer Sponsoren möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bei Fragen bitte an den Projektleiter, Dr. Stephan Wiesendorf.
Bin ich im Rahmen des Projekts unfallversichert?
Laut Schulministerium sind Sie nicht im Rahmen des Projekts unfallversichert (wie das ansonsten bei Schulveranstaltungen der Fall ist). Es wird empfohlen, für die Teilnahme am Projekt ggf. eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Gibt es eine Einführungsveranstaltung?
Kurz vor Beginn der Vorlesungszeit findet jeweils eine Einführungsveranstaltung statt, die sich an alle richtet, die zum ersten Mal am Projekt teilnehmen. Die Termine hierfür werden jeweils rechtzeitig auf dieser Seite, unterhalb des obigen Veranstaltungskatalogs, bekannt gegeben.
Was ist der Unterschied zwischen „Semester“ und „Vorlesungszeit“?
Ein Studienjahr dauert 2 Semester (Wintersemester + Sommersemester oder Sommersemester + Wintersemester). Das Semester spaltet sich auf in die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit (umgangssprachlich auch als „Semesterferien“ bekannt); in letzterer finden in der Regel keine Lehrveranstaltungen statt, aber oft werden Prüfungen für Leistungsnachweise (z.B. Klausuren) in der vorlesungsfreien Zeit abgehalten. Die vorlesungsfreie Zeit dauert je Semester in der Regel ungefähr 10 Wochen.
Was muss ich vor und bei meinem ersten Vorlesungsbesuch beachten?
Vor Ihrem ersten Vorlesungsbesuch sollten Sie sich genau darüber informieren, wann und wo Ihre Vorlesung stattfindet. Versuchen Sie, bereits vorab im Internet herauszufinden, ob es eine Veranstaltungsseite mit Informationen und Materialien zu Ihrer Vorlesung gibt. Die wichtigsten organisatorischen Informationen (wie z.B. Zugang zu Materialien, Anmeldung zu den Übungen, Klausurtermin, Klausurzulassung) werden Ihnen auch immer in der ersten Vorlesung mitgeteilt. Grundsätzlich gibt es in den Hörsälen keine feste Sitzordnung, d.h. Sie können sich einfach auf einen freien Platz Ihrer Wahl setzen.
Muss ich in jeder Lehrveranstaltung anwesend sein und wem muss ich Bescheid geben, wenn ich einmal nicht an der Vorlesung teilnehmen kann?
Grundsätzlich gibt es bei den Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht. Die Kontrolle, in welchem Umfang Sie die Vorlesungen tatsächlich besuchen, liegt bei Ihrer Schule. Bei Übungen und Seminaren kann hingegen eine Anwesenheitspflicht gefordert werden. In diesem Fall müssten Sie Ihr Fehlen dann bei den verantwortlichen Personen entschuldigen.
Was tue ich, wenn sich Lehrveranstaltungen mit schulischen Veranstaltungen überschneiden?
In einem solchen Fall haben auf Weisung der Schule die schulischen Veranstaltungen (z.B. Klausuren, Klassenfahrten, etc.) immer Vorrang und werden ggf. von der Universität und Ihren DozentInnen als Grund für das Fehlen bei Lehrveranstaltungen akzeptiert.
Wie komme ich an die spezifischen Informationen und Materialien für meine Vorlesung?
Alle Informationen zu den Semester- und Vorlesungsterminen finden Sie auf den Universitätsseiten sowie den Seiten der am Projekt teilnehmenden Fakultäten. Die Termine für die planmäßig vorgesehenen Veranstaltungen des Frühstudiums an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie am Anfang dieser Seite.
Erhalte ich als Schülerstudent/in eine Matrikelnummer und einen Studierendenausweis (UCCard)?
Der elektronische Studierendenausweis (UCCard = University of Cologne Card) ist lediglich für reguläre Studierende vorgesehen. Schülerstudierende erhalten weder eine Matrikelnummer noch einen Studierendenausweis.
Kann ich als Schülerstudent/in die Bibliotheken und die Mensa nutzen?
Schülerstudierende bekommen zwar keine Mensakarte, da sie keinen Studierendenausweis besitzen, können die Mensa aber nutzen und zahlen hierfür die „Gästepreise“. Die Universitäts- und Stadtbibliothek (USB) kann mithilfe des Schülerausweises genutzt werden. Die Nutzung der Bibliotheken der Fachbereiche ist nach Rücksprache ebenfalls möglich.
Bekomme ich einen Zugang zu KLIPS 2.0 oder ILIAS?
Ein Zugang zum Kölner Campusmanagementsystem KLIPS 2.0 kann für Sie als Schülerstudierende nicht eingerichtet werden. Sie können jedoch einen Zugang zur E-Learning-Plattform ILIAS der Universität zu Köln erhalten. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung von Herrn Dr. Wiesendorf (Mail: swiesend (at) math.uni-koeln.de), mit der Sie dann beim Rechenzentrum einen entsprechenden Account beantragen können.
Wie läuft der Übungsbetrieb ab?
Begleitend zu den meisten Vorlesungen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät müssen wöchentliche Aufgabenblätter erfolgreich bearbeitet werden, um zur Klausur zugelassen zu werden. Die Besprechung der Lösungen und individueller Fragen zu den Vorlesungsinhalten findet in der Regel in Kleingruppen einmal pro Woche statt, zu denen eine Anmeldung beim jeweiligen Lehrstuhl (DozentInnen bzw. zuständigen AssistentInnen) erforderlich ist. Die genauen Informationen hierzu werden Ihnen in der ersten Vorlesung und ggf. auf der zugehörigen Veranstaltungsseite mitgeteilt.
Wie melde ich mich zu den Übungen und zur Klausur an?
Da Sie als Schülerstudierende keinen Zugang zu KLIPS haben, muss die Anmeldung zu den Übungen und zur Klausur jeweils direkt über die DozentInnen bzw. die zuständigen AssistentInnen erfolgen.
Wie wirkt es sich auf ein späteres reguläres Studium aus, wenn ich eine Leistung nicht erbringe (z.B. eine Klausur nicht bestehe)?
Die Anrechnung von im Rahmen des Frühstudiums erbrachten Leistungen erfolgt nur auf Antrag. Sollten Sie daher z.B. eine Klausur nicht bestehen, so hat dies keine Konsequenzen für Ihr späteres Studium.
Wie kann ich mir die erbrachten Leistungen später anrechnen lassen?
Falls Sie nach dem Abitur an der Universität zu Köln studieren, können Sie sich die erbrachten Leistungen von dem jeweiligen für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsamt anerkennen lassen. Der Fall, dass Sie die Leistungen an einer anderen Hochschule anrechnen lassen wollen, wird unten extra behandelt.
Werden meine Leistungsnachweise an anderen Hochschulen anerkannt?
Falls Sie nach Ihrem Abitur Ihre Leistungen an einer anderen Hochschule anrechnen lassen wollen, ist dies in der Regel problemlos per Antrag möglich. Wesentlich dabei ist, dass die Inhalte der Lehrveranstaltung, in der Sie den (die) Leistungsnachweis(e) erbracht haben, an der anderen Hochschule zu vergleichbaren Lehrveranstaltungen auch verlangt werden. Hierüber entscheidet die aufnehmende Hochschule. Die wesentliche Frage lautet immer: Hätte ein/e reguläre/r Studierende/r die besagten Leistungsnachweise erbracht und würde sie/er die Hochschule wechseln, würden die Leistungsnachweise anerkannt? Es ist hierbei unerheblich, ob die Leistungsnachweise im Frühstudium oder im regulären Studium erbracht wurden.