Verbesserungsversuch
Allgemeines
Ein Verbesserungsversuch bezieht sich nicht nur auf eine einzelne Lehrveranstaltung, sondern auf das Modul insgesamt. Das heißt: Wenn in einem Modul unterschiedliche Lehrveranstaltungen wählbar sind (z. B. im Aufbaumodul Reine Mathematik), gibt es zwei Möglichkeiten für den Verbesserungsversuch:
- Sie können dieselbe Lehrveranstaltung erneut absolvieren, oder
- Sie können eine andere Lehrveranstaltung wählen, die ebenfalls zu diesem Modul gehört.
Bachelorstudiengänge (B. Sc.)
Eine Prüfungskandidatin bzw. ein Prüfungskandidat kann für eines der mathematischen Aufbaumodule oder für das Schwerpunktmodul Mathematik einen Verbesserungsversuch beantragen.
Der Antrag kann im gesamten Bachelorstudium nur einmal gestellt werden – und zwar für genau ein mathematisches Aufbaumodul bzw. das Schwerpunktmodul Mathematik. Der Antrag muss spätestens vor der Ausgabe des Bachelorzeugnisses erfolgen.
Masterstudiengänge (M. Sc.)
Eine Prüfungskandidatin bzw. ein Prüfungskandidat kann für eines der mathematischen Basis- oder Aufbaumodule einen Verbesserungsversuch beantragen. Im Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik kann auch das Basismodul Informatik oder Wirtschaftsmathematik verbessert werden.
Der Antrag kann im gesamten Masterstudium nur einmal gestellt werden – und zwar für genau ein mathematisches Basis- oder Aufbaumodul. Der Antrag muss spätestens vor der Ausgabe des Masterzeugnisses erfolgen.
Bachelor (B. A.) und Master (M. Ed.)
Die Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist ausgeschlossen; eine Verbesserung der Modulnote ist daher nicht möglich.
Ablauf der Antragstellung
Wenn Sie einen Verbesserungsversuch beantragen möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular und senden Sie dieses innerhalb des Anmeldezeitraums zur Prüfung per E-Mail an: pruefungsamt-math@uni-koeln.de.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihre bisherige Note vorläufig als ungültig gesetzt. Dadurch können Sie sich anschließend regulär über KLIPS zur betreffenden Prüfung anmelden.
- Bei einer besseren Note in der erneuten Prüfung wird diese für die Berechnung der Gesamtnote herangezogen.
- Bei keiner Verbesserung wird die ursprüngliche Note wieder gültig gesetzt.